Erste Kontaktaufnahme
Sie haben einen Bescheid, eine Prüfungsanordnung, eine Vorladung oder ein anderes belastendes Schreiben erhalten?
Für eine erste Einordnung senden Sie mir bitte möglichst folgende Angaben:
- beteiligte Behörde, Kasse, Staatsanwaltschaft oder Gericht
- Art und Datum des Schreibens
- Datum des Zugangs
- laufende Frist
- Forderungshöhe oder Tatvorwurf
- bisheriger Verfahrensstand
- bereits laufende Parallelverfahren
- Telefonnummer und kurzfristige Erreichbarkeit
Bitte übersenden Sie relevante Schreiben vollständig einschließlich Anlagen und Rechtsbehelfsbelehrung.
Bei grundsätzlich zum Kanzleiprofil passenden Anfragen melde ich mich zur Abstimmung des weiteren Vorgehens. Dabei kann auch geklärt werden, ob eine anwaltliche Bearbeitung im Verhältnis zu wirtschaftlicher Bedeutung, Risiken und voraussichtlichem Aufwand sinnvoll ist.
Erreichbarkeit
Da ich Mandate persönlich bearbeite und regelmäßig in Besprechungen oder Gerichtsterminen bin, ist die Kanzlei telefonisch nicht jederzeit unmittelbar erreichbar.
Am besten schildern Sie die Angelegenheit zunächst kurz per E-Mail oder über das Kontaktformular und teilen mit, wann Sie telefonisch erreichbar sind.
Besprechungstermine werden nach vorheriger Vereinbarung persönlich in Wiesbaden, telefonisch oder digital angeboten.
Kontaktdaten
Rechtsanwalt Johannes Dannecker-Lauren
Biebricher Allee 19
65187 Wiesbaden
Telefon: +49 611 409187
E-Mail: rechtsanwalt@dannecker-lauren.de