Anwaltskosten, außergerichtlich & gerichtlich

In unserer Kanzlei legen wir großen Wert auf Transparenz und Verständlichkeit, insbesondere wenn es um die Kosten unserer Dienstleistungen geht. Die Abrechnung erfolgt je nach Angelegenheit nach dem Rechtsanwalts­vergütungsgesetz, der Steuerberatungs­vergütungsverordnung, einem angemessenen Stundensatz oder einer Pauschale.

Die Kosten sind oft ein erhebliches Kriterium, wenn man entscheiden möchte, welchen rechtlichen Schritt man gehen möchte. Wir möchten Ihnen daher einen Überblick über die typischerweise entstehenden Anwaltskosten geben, damit Sie von Anfang an wissen, worauf Sie sich einlassen.

Beratungskosten
Für eine rechtliche Beratung berechnen wir in der Regel eine Stundenhonorar. Dieses Honorar richtet sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet und dem Aufwand der Beratung. Vor Beginn einer Beratung werden wir gemeinsam mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten besprechen, um Ihnen eine transparente Kostenschätzung zu geben.

Vertretungskosten
Für die Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen fallen ebenfalls Anwaltskosten an. Diese setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, wie beispielsweise dem Umfang der Tätigkeit, der Komplexität des Falls und der Dauer des Verfahrens. Auch hier werden wir vorab gemeinsam mit Ihnen die zu erwartenden Kosten besprechen, damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt.

Kostentransparenz
Unser Ziel ist es, Ihnen von Anfang an eine klare Vorstellung davon zu vermitteln, mit welchen Kosten Sie rechnen können. Daher legen wir großen Wert darauf, unsere Honorare transparent zu gestalten und Ihnen alle anfallenden Kosten verständlich zu erläutern. So wissen Sie jederzeit, woran Sie sind und können Ihre finanzielle Planung entsprechend gestalten.

Kostenfreies Erstgespräch
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, uns und unsere Dienstleistungen unverbindlich kennenzulernen, bieten wir Ihnen ein kostenfreies Erstgespräch an. Dies ist möglich, soweit keine Unterlagen gesichtet oder abgeglichen werden müssen oder gar Recherchen anzustellen sind. In diesem Gespräch können Sie uns Ihren Fall schildern und wir können Ihnen erste Einschätzungen geben, ohne dass dabei Kosten für Sie entstehen.
Ein Telefonat allein führt nicht zu einer Rechnung, wenn Sie sich zu Beginn der Gesprächs auf diese Zusage hier beziehn.

Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel
Bei allen unseren Dienstleistungen steht Ihre Zufriedenheit an erster Stelle. Wir möchten, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen und mit unserer Arbeit rundum zufrieden sind. Daher legen wir nicht nur Wert auf fachliche Kompetenz, sondern auch auf einen transparenten und fairen Umgang mit unseren Mandanten, insbesondere was die Kosten betrifft.

Bei weiteren Fragen zu unseren Anwaltskosten oder zu unseren Dienstleistungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach, wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.