- Insolvenzverschleppung und verspäteter Insolvenzantrag
- Bankrott und Verletzung von Buchführungspflichten
- Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung
- Abrechnungsbetrug und falsche Leistungsabrechnungen
- Kredit- und Versicherungsbetrug
- Korruption und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Urkundenfälschung und unrichtige Geschäftsunterlagen
- Bilanzdelikte und falsche Unternehmensdarstellungen
- Computerbetrug und digitale Abrechnungsmanipulation
- Geschäftsgeheimnisse und Geheimnisverrat
- Kapitalanlage- und Anlegerstraftaten
- Unternehmensgeldbuße und Aufsichtspflichtverletzung
Entscheidend ist nicht allein die strafrechtliche Bezeichnung des Vorwurfs, sondern seine wirtschaftliche und berufliche Tragweite. Besonders sinnvoll ist eine frühzeitige Verteidigung bei Durchsuchungen, hohen behaupteten Schäden, mehreren Beschuldigten, drohendem Vermögensarrest oder parallelen Insolvenz-, Haftungs-, Steuer- und Erlaubnisverfahren.
Typische Auslöser:
- Unternehmen mit mehreren Geschäftsführern oder komplexer Aufgabenverteilung
- Unternehmenskrise oder Insolvenz
- Streit zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern
- interne Ermittlungen und Compliance-Hinweise
- Strafanzeige durch Kunden, Banken oder Geschäftspartner
- auffällige Rechnungen und Zahlungsströme
- fehlerhafte Bilanzen oder unvollständige Buchführung
- öffentliche Aufträge und Vergabeverfahren
- Provisions-, Berater- und Vermittlungsmodelle
- digitale Plattform- und Abrechnungssysteme