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Weitere Behördenverfahren

Behördliche Eingriffe, Auflagen und betriebliche Folgewirkungen prüfen

  • Zuverlässigkeitsprüfungen gegen Unternehmer und Geschäftsführer
  • Behördliche Anhörungen vor belastenden Maßnahmen
  • Auflagen-, Änderungs- und Nachweisanordnungen
  • Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung
  • Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang
  • Betriebskontrollen und behördliche Nachprüfungen
  • Registereinträge und vergaberechtliche Folgen
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
  • Widerruf oder Einschränkung behördlicher Anerkennungen
  • Versagung gewerblicher Bescheinigungen
  • Maßnahmen wegen fehlender organisatorischer oder fachlicher Eignung
  • Aufsichtsrechtliche Verfahren gegen Unternehmen
  • Auskunfts-, Vorlage- und Mitwirkungsverlangen
  • Kostenbescheide nach Kontrollen oder Vollstreckung
  • Widerspruchs-, Klage- und Eilverfahren

Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung des Behördenverfahrens, sondern seine wirtschaftliche Wirkung. Besonders sinnvoll ist eine anwaltliche Vertretung, wenn der laufende Betrieb, eine Erlaubnis, öffentliche Aufträge, die persönliche Zuverlässigkeit oder weitere Verfahren betroffen sind.

Typische Auslöser

  • hohe Steuer- oder Beitragsrückstände
  • strafrechtliche Ermittlungen gegen Geschäftsführer
  • wiederholte Verstöße gegen Auflagen
  • fehlende oder verspätete Nachweise
  • Beanstandungen bei Betriebskontrollen
  • personelle oder organisatorische Mängel
  • wirtschaftliche Krise oder Insolvenzgefahr
  • Wechsel von Geschäftsführung oder Betriebsleitung
  • öffentliche Aufträge und vergaberechtliche Anforderungen
  • mehrere gleichzeitig beteiligte Behörden