Für Rechtsanwälte vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden
Ich übernehme für Rechtsanwaltskolleginnen und Rechtsanwaltskollegen die Wahrnehmung einzelner Gerichtstermine in Sozialkassenverfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden.
Der Schwerpunkt liegt auf Verfahren von SOKA-BAU, ULAK und anderen Sozialkassen gegen Arbeitgeber. Die Terminsvertretung erfolgt auf Grundlage der von der beauftragenden Kanzlei geführten Handakte, ihrer Anträge und ihrer Weisungen.
Auftraggeber und Vertragspartner ist ausschließlich die beauftragende Rechtsanwaltskanzlei. Ein eigenes Mandatsverhältnis mit der Partei wird nicht begründet. Die Prozessführung und die Betreuung des Mandanten verbleiben vollständig bei der ursprünglich beauftragten Kanzlei.
Keine Übernahme des Ausgangsmandats
Die Terminsvertretung ist ein klar abgegrenzter Einzelauftrag. Ich übernehme nicht die laufende Bearbeitung des Sozialkassenverfahrens und trete nicht an die Stelle des bisher beauftragten Prozessbevollmächtigten.
Mein Auftrag beschränkt sich auf die Vorbereitung und Wahrnehmung des konkret vereinbarten Termins sowie die anschließende Berichterstattung an die beauftragende Kanzlei.
Sozialkassenverfahren in Wiesbaden
Die Vertretung kommt insbesondere in Verfahren mit folgenden Sozialkassen und gemeinsamen Einrichtungen in Betracht:
- SOKA-BAU,
- Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft – ULAK,
- Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes – ZVK-Bau,
- Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes,
- Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk,
- Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks,
- Zusatzversorgungskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk.
Typische Streitpunkte sind in jeweiligen Zeitabschnitt die betriebliche Geltung des einschlägigen Tarifvertrags, die arbeitszeitlich überwiegenden Tätigkeiten, die Zuordnung einzelner Arbeitnehmer sowie die Berechnung oder Schätzung der geltend gemachten Beiträge.
Welche Termine übernommen werden
Die Terminsvertretung kann insbesondere vereinbart werden für:
- Güteverhandlungen,
- Kammertermine,
- Einspruchstermine nach einem Versäumnisurteil,
- Vergleichstermine,
- Erörterungstermine,
- nach gesonderter Prüfung auch Termine mit Beweisaufnahme.
Jede Terminswahrnehmung bildet einen eigenen Auftrag.
Findet nach einer Güteverhandlung später zu einem anderen Datum ein Kammertermin statt, handelt es sich um einen weiteren, gesondert zu vergütenden Termin. Dasselbe gilt für einen weiteren Kammertermin, einen Beweisaufnahmetermin oder einen sonstigen zusätzlichen Gerichtstermin.
Vergütung pro wahrgenommenem Gerichtstermin
Die Abrechnung erfolgt für jeden tatsächlich wahrgenommenen Gerichtstermin mit einer vorab vereinbarten Pauschale.
Die Vergütung fällt für jeden Gerichtstermin gesondert an. Maßgeblich ist nicht das gesamte Verfahren, sondern die einzelne Terminswahrnehmung.
Beispiele:
- Güteverhandlung: eine Terminspauschale,
- späterer Kammertermin: eine weitere Terminspauschale,
- ein weiterer Kammertermin: eine weitere Terminspauschale,
- zusätzlicher Beweisaufnahmetermin: eine weitere Terminspauschale.
Werden zum selben Termin mehrere Mahnbescheide verhandelt (also mehrere Aktenzeichen auf dem selben Termin geladen), fällt im im Sinne unserer Vergütung nur eine einzige Pauschale an.
Die konkrete Höhe der Pauschale wird vor der Übernahme verbindlich mit der beauftragenden Rechtsanwaltskanzlei vereinbart.
Zusätzlicher Aufwand
Die Terminspauschale setzt voraus, dass die Sache durch die beauftragende Kanzlei prozessual vorbereitet ist und eine geordnete Handakte übermittelt wird. Es werden keine eigenen Schriftsätze erstellt und eingereicht. Eine weitergehende Tätigkeit erfolgt nicht ohne vorherige Abstimmung mit der beauftragenden Kanzlei.
Vorbereitung durch die beauftragende Kanzlei
Für die Terminsvertretung benötige ich möglichst frühzeitig:
- Terminsladung,
- bisherige Schriftsätze,
- gerichtliche Hinweise und Verfügungen,
- aktuelle Anträge,
- eine kurze Darstellung des Verfahrensstands,
- die maßgeblichen Tatsachen zur betrieblichen Tätigkeit,
- klare Weisungen für den Termin,
- gegebenenfalls einen Rahmen für einen Vergleich oder eine Ratenzahlung,
- Untervollmacht,
- Telefonnummer eines während des Termins erreichbaren Rechtsanwalts.
Die Unterlagen müssen eine zuverlässige Erfassung des Sach- und Streitstands ermöglichen. Die beauftragende Kanzlei bleibt für deren Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich.
Anträge und Weisungen
Die Terminsvertretung erfolgt auf Grundlage der von der beauftragenden Kanzlei vorgegebenen Anträge und Weisungen.
Vor dem Termin sollte insbesondere geklärt werden:
- welche Anträge gestellt werden sollen,
- welche Tatsachen ausdrücklich bestritten werden,
- welche rechtlichen Gesichtspunkte hervorgehoben werden sollen,
- welche Beweisangebote bereits vorliegen,
- ob Vergleichsbereitschaft besteht,
- innerhalb welchen Rahmens ein Vergleich geschlossen werden darf,
- ob ein Widerrufsvorbehalt erforderlich ist,
- bei welchen neuen Entwicklungen Rücksprache gehalten werden soll.
Eine eigenständige grundlegende Änderung der Prozessstrategie ist nicht Gegenstand der Terminsvertretung.
Vergleichsvollmacht
Soll im Termin ein Vergleich abgeschlossen werden können, muss der zulässige Vergleichsrahmen vorab eindeutig festgelegt sein. Nicht immer ist ein Abschluss auf Widerruf möglich. Wir können dazu aber auch während des Termins kurz telefonieren.
Ohne ausreichende Vergleichsvollmacht kann ein Vorschlag des Gerichts oder der Gegenseite erörtert und zur Prüfung entgegengenommen werden. Ein verbindlicher Vergleichsschluss erfolgt dann nicht.
Bericht nach dem Termin
Nach der Terminswahrnehmung erhält die beauftragende Kanzlei einen zeitnahen Bericht über den Termin. Die Bewertung und weitere Bearbeitung des Verfahrens verbleiben anschließend bei der beauftragenden Kanzlei.
Anfrage zur Terminsvertretung
Bitte teilen Sie bei Ihrer Anfrage möglichst mit:
- Arbeitsgericht und Aktenzeichen,
- Datum und Uhrzeit des Termins,
- Art des Termins,
- beteiligte Sozialkasse,
- Forderungshöhe oder Streitwert,
- Umfang der Handakte,
- Stand des Verfahrens,
- gewünschte Anträge,
- vorhandenen Vergleichsrahmen,
- besondere Weisungen,
- Telefonnummer für kurzfristige Rückfragen.
Nach einer Prüfung teile ich mit, ob die Terminsvertretung übernommen werden kann und welche pauschale Vergütung für den konkreten Gerichtstermin gilt.