Anwaltskosten – klar und transparent

Als Rechtsanwalt für Steuerrecht lege ich Wert auf eine nachvollziehbare und faire Kostenstruktur. Die Vergütung erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung – abhängig von Umfang, Schwierigkeit und Zielsetzung des Mandats.

Erstberatung
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt bei Verbrauchern bis zu 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, also 226,10 EUR.

Abrechnung nach RVG
In vielen Fällen erfolgt die Vergütung nach dem RVG. Maßgeblich ist der Gegenstandswert, also das wirtschaftliche Interesse der Sache. Die gesetzlichen Gebührensätze sorgen für Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit.
Typische Fälle:
– Einspruch gegen Steuerbescheid
– Pflichtteilsansprüche im Erbrecht
– Anfechtung von Verwaltungsakten
Eine individuelle Einschätzung über die typischen Kosten erhalten Sie zu Beginn der Beratung.

Honorarvereinbarung
Bei steuerlich oder wirtschaftlich komplexen Mandaten biete ich eine schriftliche Honorarvereinbarung an. Diese kann erfolgen
– auf Stundenbasis
– als Pauschalhonorar
– kombiniert mit Elementen des RVG
Beispiele:
Verteidigung bei Betriebsprüfung oder Steuerfahndung
Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
rechtlich und steuerlich abgestimmte Gesellschaftsverträge
Begleitung finnischer Unternehmen beim Markteintritt

Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfe ich gerne, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist. Auf Wunsch übernehme ich die Deckungsanfrage.
Grundsatz: Aufwand und Ergebnis im Gleichgewicht

Kosten und Nutzen sind regelmäßig Teil der strategischen Beratung. Gerade bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Auseinandersetzungen gilt: Nicht jede rechtlich mögliche Lösung ist wirtschaftlich sinnvoll. Deshalb wird die Kostenfrage von Anfang an offen und lösungsorientiert besprochen.