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Deutsch-finnische Unternehmensverfahren

Saksalais-suomalaiset yritysmenettelyt

Finnische Unternehmen können in Deutschland mit Behörden, Sozialversicherungsträgern, Gerichten oder deutschen Geschäftspartnern in Konflikt geraten. Häufig müssen dabei nicht nur unterschiedliche Sprachen, sondern auch verschiedene Verwaltungs- und Geschäftskulturen miteinander verbunden werden.

Ich vertrete finnische Unternehmen, Unternehmer und Verantwortliche in Verfahren mit Bezug zu Deutschland. Als deutscher Muttersprachler und deutscher Rechtsanwalt ordne ich deutsche Schreiben, Fristen und Verfahrensabläufe verständlich ein. Durch meine Verbindung zu Finnland und meine Mitgliedschaft in der Deutsch-Finnischen Handelskammer kann ich zugleich die finnische Ausgangslage berücksichtigen.

Im Mittelpunkt stehen wirtschaftlich relevante Konflikt-, Abwehr- und Gerichtsverfahren. Eine allgemeine Gründungsberatung, laufende Buchhaltung oder umfassende Dauerberatung gehört dagegen nicht zum Schwerpunkt.

Finnisches Unternehmen im deutschen Verfahren

Suomalainen yritys saksalaisessa menettelyssä

Ein deutsches Schreiben kann für ein finnisches Unternehmen schwer einzuordnen sein. Begriffe wie Anhörung, Prüfungsanordnung, Beitragsbescheid, Klagezustellung oder sofortige Vollziehung lassen nicht immer unmittelbar erkennen, welche Folgen drohen und bis wann gehandelt werden muss.

Zunächst sollte geklärt werden:

  • Welche deutsche Behörde, Institution oder Gegenseite handelt?
  • Welche Frist läuft?
  • Richtet sich das Verfahren gegen das Unternehmen oder auch gegen Verantwortliche?
  • Kann bereits vollstreckt werden?
  • Müssen Unterlagen oder Erklärungen vorgelegt werden?
  • Bestehen parallele Steuer-, Beitrags- oder Strafverfahren?
  • Welches wirtschaftliche Ergebnis ist realistisch?

Eine frühe Einordnung verhindert, dass aus sprachlichen Missverständnissen oder unterschiedlichen Verfahrensvorstellungen unnötige Nachteile entstehen.

Streit mit deutschen Behörden und Sozialversicherungsträgern

Riidat Saksan viranomaisten ja sosiaalivakuutuslaitosten kanssa

Finnische Unternehmen können insbesondere dann von deutschen Behörden geprüft werden, wenn sie Mitarbeiter nach Deutschland entsenden, dort Bau-, Montage-, Transport- oder andere Dienstleistungen erbringen oder dauerhaft mit deutschen Auftraggebern zusammenarbeiten.

Typische Verfahren betreffen:

  • deutsche Finanzämter und Steuerbehörden,
  • die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls,
  • die Deutsche Rentenversicherung,
  • deutsche Krankenkassen und Einzugsstellen,
  • SOKA-BAU und ULAK,
  • Gewerbe- und Aufsichtsbehörden,
  • Förderstellen und Bewilligungsbehörden.

Im Mittelpunkt können deutsche Steuerpflichten, Sozialversicherungsbeiträge, Mindestlohn, Meldepflichten, die Einordnung von Beschäftigten oder die persönliche Verantwortung von Geschäftsführern stehen.

Entsendung und A1-Bescheinigung

Työntekijöiden lähettäminen ja A1-todistus

Entsendet ein finnisches Unternehmen Mitarbeiter vorübergehend nach Deutschland, müssen arbeits-, sozialversicherungs- und melderechtliche Fragen voneinander unterschieden werden.

Die A1-Bescheinigung weist nach, welchem nationalen Sozialversicherungssystem die entsandte Person unterliegt. Für eine aus Finnland entsandte Person wird sie vom finnischen Eläketurvakeskus beziehungsweise Finnish Centre for Pensions ausgestellt. Ohne ausreichenden Nachweis können deutsche Stellen prüfen, ob Beiträge in Deutschland zu zahlen sind.

Daneben können deutsche Arbeitsbedingungen und Meldepflichten gelten. Bei Entsendungen müssen insbesondere Vergütung, Arbeitszeit, Einsatzdauer und die vorgeschriebenen Meldungen geprüft werden. Das A1-Verfahren ersetzt diese Prüfung nicht.

Typische Konflikte sind:

  • fehlende oder beanstandete A1-Bescheinigung,
  • deutsche Beitragsforderung trotz finnischer Versicherung,
  • Zweifel an einer echten Entsendung,
  • Beschäftigung in mehreren Staaten,
  • Einsatz vermeintlich selbstständiger Auftragnehmer,
  • Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße,
  • Prüfung durch Zoll oder Deutsche Rentenversicherung,
  • paralleles Verfahren wegen § 266a StGB.

Zoll, Transport und grenzüberschreitende Dienstleistungen

Tulli, kuljetukset ja rajat ylittävät palvelut

Bei Transporten, Montagearbeiten, Bauleistungen und anderen grenzüberschreitenden Dienstleistungen können deutsche Zoll-, Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften gleichzeitig relevant werden.

Besondere Risiken bestehen bei:

  • Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit,
  • Subunternehmer- und Nachunternehmerketten,
  • Kabotage und grenzüberschreitendem Straßentransport,
  • entsandten Fahrern,
  • Luftfracht und Speditionsleistungen,
  • Mindestlohn und Arbeitszeit,
  • fehlenden Melde- oder Nachweisdokumenten,
  • Einfuhr, Ausfuhr und zollrechtlichen Abgaben,
  • Bußgeld- oder Strafverfahren.

Bei entsandten Fahrern können neben der Entsendemeldung insbesondere Beförderungsnachweise, Fahrtenschreiberaufzeichnungen sowie Lohn- und Arbeitszeitunterlagen verlangt werden.

Nicht jede gewöhnliche Transport- oder Frachtfrage wird übernommen. Der Schwerpunkt liegt auf wirtschaftlich erheblichen Streitigkeiten, Behördenverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit deutsch-finnischem Bezug.

Streit mit deutschen Geschäftspartnern

Riidat saksalaisten liikekumppaneiden kanssa

Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist nicht allein entscheidend, wo die beteiligten Unternehmen ihren Sitz haben. Zu prüfen sind insbesondere Gerichtsstandsvereinbarungen, Rechtswahlklauseln, Leistungsort und die Art des Vertrags.

Die Rom-I-Verordnung, Verordnung (EG) Nr. 593/2008, bestimmt bei grenzüberschreitenden vertraglichen Schuldverhältnissen, welches nationale Recht anzuwenden ist. Eine ausdrückliche Rechtswahl ist grundsätzlich möglich. Fehlt sie, gelten je nach Vertragstyp besondere Anknüpfungsregeln.

Die Brüssel-Ia-Verordnung, Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, regelt in Zivil- und Handelssachen insbesondere die internationale gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen innerhalb der Europäischen Union. Sie gilt dagegen nicht für Steuer-, Zoll- und Verwaltungsverfahren oder für Sozialversicherungssachen.

Typische Mandate sind:

  • Klage eines deutschen Geschäftspartners,
  • offene Werklohn- oder Vergütungsforderungen,
  • Streit über Lieferungen oder Dienstleistungen,
  • Vertragsbeendigung und Schadensersatz,
  • Gewährleistungs- und Haftungsfragen,
  • Fracht- und Speditionsstreitigkeiten,
  • Prüfung des deutschen Gerichtsstands,
  • Vollstreckung deutscher oder finnischer Entscheidungen.

Klage und Vollstreckung in Deutschland

Oikeudenkäynti ja täytäntöönpano Saksassa

Erhält ein finnisches Unternehmen eine Klage, einen Mahnbescheid oder ein deutsches Urteil, müssen Fristen und Zuständigkeit kurzfristig geprüft werden. Das gilt auch dann, wenn zunächst unklar ist, ob ein deutsches Gericht international zuständig ist.

Entscheidungen aus einem EU-Mitgliedstaat werden in anderen Mitgliedstaaten grundsätzlich ohne besonderes Anerkennungsverfahren anerkannt. Für die konkrete Vollstreckung müssen jedoch die erforderlichen Entscheidungen, Bescheinigungen und Zustellungen vorliegen.

Je nach Fall kann die anwaltliche Tätigkeit umfassen:

  • Prüfung der internationalen und örtlichen Zuständigkeit,
  • Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung,
  • Prüfung des anwendbaren Rechts,
  • Aufarbeitung deutscher und finnischer Vertragsunterlagen,
  • Vertretung vor deutschen Gerichten,
  • Vergleichsverhandlungen,
  • Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen,
  • Koordination mit finnischen Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Behörden.

Persönliche Verantwortung

Henkilökohtainen vastuu

Ein deutsches Verfahren kann sich nicht nur gegen das finnische Unternehmen richten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Geschäftsführer, Arbeitgeberverantwortliche oder andere Leitungspersonen persönlich betroffen sein.

Mögliche Verfahren betreffen insbesondere:

  • Geschäftsführerhaftung für Steuern,
  • nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge,
  • Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren,
  • Vermögensarrest und Einziehung,
  • Gewerbe- oder Zuverlässigkeitsverfahren,
  • persönliche Inanspruchnahme aus unerlaubter Handlung.

Deshalb muss früh geklärt werden, ob die Interessen des Unternehmens und der verantwortlichen Person übereinstimmen oder getrennt behandelt werden müssen.

Wie ich vorgehe

Toimintatapani

Zunächst prüfe ich das deutsche Schreiben, die laufenden Fristen und die unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken. Anschließend werden Verträge, Bescheide, Meldungen und die bisherige Kommunikation geordnet.

Dabei werden insbesondere geklärt:

  1. Welche deutsche Stelle führt das Verfahren?
  2. Welches deutsche oder europäische Recht ist anwendbar?
  3. Welche Unterlagen aus Finnland werden benötigt?
  4. Welche Tatsachen müssen erklärt oder nachgewiesen werden?
  5. Bestehen parallele Verfahren in Deutschland oder Finnland?
  6. Welches Ergebnis ist rechtlich erreichbar und wirtschaftlich sinnvoll?

Ziel ist eine klare Übersetzung nicht nur der Sprache, sondern auch des deutschen Verfahrens. Der Mandant erhält eine verständliche Empfehlung, welche Schritte erforderlich sind und welche Maßnahmen vermieden werden sollten.

Weitere Verfahren

Muut menettelyt

Je nach Ausgangslage können insbesondere hinzukommen:

  • Steuer- und Steuerstrafverfahren,
  • Zoll- und Schwarzarbeitsverfahren,
  • DRV- und Beitragsverfahren,
  • SOKA-BAU- und ULAK-Verfahren,
  • Geschäftsführerhaftung,
  • Fördermittelrückforderung,
  • Gewerbeuntersagung,
  • Vermögensarrest und Einziehung,
  • Transport- und Frachtverfahren,
  • Vollstreckung in Deutschland oder Finnland.

Die isolierte Bearbeitung nur eines Schreibens kann zu kurz greifen. Eine Erklärung gegenüber einer deutschen Behörde kann Auswirkungen auf ein paralleles Straf-, Steuer- oder Beitragsverfahren haben.

Erste Einordnung Ihres Falls

Asian alustava arviointi

Für eine erste Prüfung teilen Sie bitte möglichst mit:

  • Name und Sitz des betroffenen Unternehmens,
  • welche deutsche oder finnische Stelle handelt,
  • welche Art von Schreiben oder Klage vorliegt,
  • Datum und Zugang des Schreibens,
  • laufende Frist oder bevorstehender Termin,
  • Forderungshöhe oder Tatvorwurf,
  • betroffener Zeitraum,
  • Tätigkeit des Unternehmens in Deutschland,
  • bereits laufende Parallelverfahren,
  • gewünschte Kommunikationssprache,
  • Telefonnummer und kurzfristige Erreichbarkeit.

Übersenden Sie das Schreiben möglichst vollständig einschließlich Anlagen. Dokumente können je nach Verfahren auf Deutsch, Finnisch oder Englisch vorgelegt werden. Nach einer ersten Einordnung kann geklärt werden, ob und in welchem Umfang eine Vertretung in Deutschland rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.