Streit mit Finanzamt, Zoll und Sozialversicherungsträgern
Steuer- und Beitragsverfahren können für Unternehmen schnell über die eigentliche Nachforderung hinausgehen. Neben hohen Zahlungen können Vollstreckungsmaßnahmen, persönliche Haftung, strafrechtliche Ermittlungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs drohen.
Ich vertrete Geschäftsführer, Unternehmer, Selbstständige und andere betriebliche Verantwortliche in Auseinandersetzungen mit Finanzämtern, der Zollverwaltung und Sozialversicherungsträgern. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung belastender Bescheide, die Abwehr wirtschaftlich erheblicher Forderungen und die Koordination paralleler Verfahren.
Dabei geht es nicht um laufende Steuerberatung oder die gewöhnliche Erstellung von Steuererklärungen, sondern um Konflikte, Prüfungen und Verfahren, in denen eine klare rechtliche und wirtschaftliche Strategie erforderlich ist.
Streit mit dem Finanzamt
Finanzbehördliche Verfahren beginnen häufig mit einer Betriebsprüfung, einer Prüfungsanordnung, geänderten Steuerbescheiden oder einer Zahlungsaufforderung. Streit entsteht insbesondere über Hinzuschätzungen, Kassenmängel, Betriebsausgaben, Vorsteuer, verdeckte Gewinnausschüttungen oder die steuerliche Einordnung betrieblicher Vorgänge.
Zu prüfen ist nicht nur, ob der Steuerbescheid rechtmäßig ist. Ebenso wichtig ist, ob bereits gezahlt oder vollstreckt werden kann, ob eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden sollte und ob neben dem Besteuerungsverfahren ein Steuerstrafverfahren droht oder bereits eingeleitet wurde.
Typische Verfahren
- Einspruch gegen Steuerbescheide
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
- Klage vor dem Finanzgericht
- Auseinandersetzungen nach Betriebsprüfungen
- Hinzuschätzungen und Kassenmängel
- Streit über Umsatzsteuer und Vorsteuer
- Haftungsbescheide gegen Geschäftsführer
- steuerliche Vollstreckungsmaßnahmen
Zoll, FKS und Schwarzarbeit
Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit betreffen häufig den Einsatz von Arbeitnehmern, Subunternehmern und selbstständigen Auftragnehmern. Aus einer Kontrolle können Beitragsverfahren, Bußgeldverfahren und strafrechtliche Ermittlungen entstehen.
Besonders relevant sind Vorwürfe wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge, illegaler Beschäftigung, Mindestlohnverstößen oder unzutreffender Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen. Aussagen und Unterlagen aus einem Verfahren können zugleich in anderen Verfahren verwendet werden. Deshalb sollten steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und strafrechtliche Folgen von Beginn an gemeinsam betrachtet werden.
Typische Verfahren
- Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Durchsuchung oder Kontrolle im Unternehmen
- Ermittlungen wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen
- Vorwürfe der Schwarzarbeit oder illegalen Beschäftigung
- Mindestlohnverstöße
- Einsatz vermeintlich selbstständiger Auftragnehmer
- Prüfung von Subunternehmerketten
- Bußgeld- und Strafverfahren der Zollverwaltung
Sozialversicherungsbeiträge und persönliche Verantwortung
Beitragsforderungen können sich gegen das Unternehmen richten, aber auch persönliche Folgen für Geschäftsführer und andere Verantwortliche haben. Häufig geht es um die Frage, ob Mitarbeiter, freie Auftragnehmer oder Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Nachforderungen werden nicht selten für mehrere Jahre erhoben. Hinzukommen können Säumniszuschläge, Vollstreckungsmaßnahmen und strafrechtliche Vorwürfe. Entscheidend ist deshalb eine genaue Aufarbeitung der tatsächlichen Zusammenarbeit, der Verträge, der Abrechnung und der betrieblichen Abläufe.
Typische Verfahren
- DRV-Betriebsprüfung
- Beitragsnachforderung
- Scheinselbstständigkeit
- Statusfeststellungsverfahren
- Beschäftigung von Fremdpersonal
- persönliche Haftung von Geschäftsführern
- Vollstreckung von Sozialversicherungsbeiträgen
- parallele Ermittlungsverfahren
Frühzeitig die Verfahrenslage klären
Bei steuerlichen und beitragsrechtlichen Konflikten laufen häufig mehrere Verfahren gleichzeitig oder nacheinander. Eine Erklärung, die gegenüber dem Finanzamt oder einem Sozialversicherungsträger hilfreich erscheint, kann in einem Strafverfahren nachteilig sein.
Zu Beginn sollte daher geklärt werden:
- Welche Frist läuft?
- Welche Behörde oder Institution führt welches Verfahren?
- Kann bereits vollstreckt werden?
- Besteht ein persönliches Haftungsrisiko?
- Droht ein Bußgeld- oder Strafverfahren?
- Welche Angaben und Unterlagen sollten zunächst geprüft werden?
- Welches wirtschaftliche Ziel ist realistisch?
Nicht jede theoretisch mögliche Maßnahme ist wirtschaftlich sinnvoll. Entscheidend ist, welche Risiken tatsächlich bestehen, welches Ergebnis erreichbar erscheint und welcher Aufwand dafür angemessen ist.
Wie ich vorgehe
Zunächst prüfe ich Fristen, Verfahrensstand und akute wirtschaftliche Risiken. Anschließend werden Bescheide, Prüfungsberichte, Buchhaltungsunterlagen, Verträge und die bisherige Kommunikation geordnet.
Danach werden die steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und strafrechtlichen Fragen voneinander getrennt und anschließend zu einer Gesamtstrategie zusammengeführt. Der Mandant erhält eine verständliche Einschätzung der Handlungsmöglichkeiten, der Risiken und der voraussichtlichen Kosten.
Je nach Verfahren kann die anwaltliche Tätigkeit insbesondere umfassen:
- Prüfung von Bescheiden, Prüfungsberichten und Anhörungsschreiben
- Einlegung von Einspruch, Widerspruch oder Klage
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung oder gerichtlichen Eilrechtsschutz
- Akteneinsicht und Auswertung der Ermittlungsakte
- Aufarbeitung der betrieblichen Abläufe und Verantwortlichkeiten
- Kommunikation mit Finanzamt, Zoll, Staatsanwaltschaft oder Sozialversicherungsträger
- Abwehr oder Begrenzung persönlicher Geschäftsführerhaftung
- Koordination paralleler Steuer-, Beitrags- und Strafverfahren
- Vertretung vor Finanz-, Sozial- und Strafgerichten
Weitere Verfahren
Je nach Ausgangslage können insbesondere folgende Verfahren hinzukommen:
- Steuerstrafverfahren
- Bußgeldverfahren
- Vermögensarrest und Einziehung
- Gewerbeuntersagung
- Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrechtliche Folgen
- Widerruf gewerblicher oder beruflicher Erlaubnisse
- Fördermittelrückforderungen
- SOKA-BAU- und ULAK-Verfahren
- Zollrechtliche Verfahren
Erste Einordnung Ihres Falls
Für eine erste Prüfung sind insbesondere folgende Angaben hilfreich:
- welche Behörde oder Institution handelt,
- welche Art von Schreiben vorliegt,
- Datum und Zugang des Schreibens,
- welche Frist genannt ist,
- Höhe der Forderung oder Art des Vorwurfs,
- betroffener Zeitraum,
- aktueller Stand des Verfahrens,
- bereits laufende Parallelverfahren,
- vorhandene Rechtsschutzversicherung,
- Telefonnummer und kurzfristige Erreichbarkeit.
Übersenden Sie das Schreiben möglichst vollständig einschließlich Anlagen und Rechtsbehelfsbelehrung. Nach einer ersten Einordnung kann geklärt werden, ob und in welchem Umfang eine anwaltliche Vertretung rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.