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Rechtsgebiete

Vertretung in Steuer-, Straf- und Behördenverfahren

Ich vertrete insbesondere Unternehmer, Selbstständige und Geschäftsführer, wenn bereits ein konkretes Verfahren läuft oder eine belastende Entscheidung droht.

Typische Ausgangspunkte sind ein Steuer- oder Haftungsbescheid, eine Betriebsprüfung, eine Beitragsforderung, eine Vorladung oder Durchsuchung, eine behördliche Untersagung, eine Kontopfändung oder eine kurze Rechtsbehelfsfrist.

Der Schwerpunkt liegt auf Konflikt-, Abwehr- und Verfahrensmandaten. Zu Beginn werden Fristen, wirtschaftliche Risiken, Erfolgsaussichten und mögliche Parallelverfahren geklärt. Der Auftrag wird anschließend möglichst klar abgegrenzt.

Finanzamt und Steuerfahndung

Ich vertrete Unternehmen, Selbstständige und Geschäftsführer bei steuerlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt und in Steuerstrafverfahren.

Typische Verfahren sind:

  • Betriebsprüfung, Kassenmängel und Hinzuschätzungen
  • versagter Vorsteuerabzug
  • Scheinrechnungen und Lieferkettenvorwürfe
  • Haftungsbescheide gegen Geschäftsführer
  • Einspruch, Aussetzung der Vollziehung und Finanzgericht
  • Steuerfahndung, Durchsuchung und Steuerhinterziehung
  • Vollstreckung, Kontopfändung und Vermögensarrest

Besonders wichtig ist die Abstimmung zwischen Besteuerungsverfahren, Steuerstrafverfahren, persönlicher Haftung und Vollstreckung. Eine Erklärung, die steuerlich hilfreich erscheint, kann im Strafverfahren nachteilig sein.

Besonders geeignet sind Mandate mit erheblichen Nachforderungen, persönlicher Geschäftsführerhaftung, akuter Vollstreckung oder mehreren zusammenhängenden Verfahren.

Strafverteidigung

Ich verteidige Beschuldigte in Steuer-, Wirtschafts- und ausgewählten weiteren Strafverfahren mit erheblicher persönlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Bedeutung.

Dazu gehören insbesondere:

  • Vorladung als Beschuldigter
  • Durchsuchung und Beschlagnahme
  • Strafbefehl und Anklage
  • Betrug und Untreue
  • Geldwäsche
  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Insolvenz- und Subventionsstraftaten
  • Vermögensarrest und Einziehung

Vor einer Einlassung sollte regelmäßig geklärt werden, welcher konkrete Vorwurf erhoben wird und welche Erkenntnisse den Ermittlungsbehörden bereits vorliegen.

Bei Unternehmern und Geschäftsführern müssen neben einer möglichen Strafe häufig auch wirtschaftliche und berufliche Folgen berücksichtigt werden, etwa persönliche Haftung, Gewerbeuntersagung, Verlust von Aufträgen oder Gefährdung des Geschäftsbetriebs.

Unternehmen im Konflikt mit Behörden und Kassen

Unternehmen können gleichzeitig mit Beitragsforderungen, behördlichen Maßnahmen und strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert werden.

Ich vertrete insbesondere in folgenden Verfahren und Konfliktsituationen:

  • DRV-Betriebsprüfung und Statusfeststellung
  • Scheinselbstständigkeit
  • Beitragsnachforderungen und Säumniszuschlägen
  • Zoll- und FKS-Prüfungen
  • Schwarzarbeit und Mindestlohn
  • SOKA-BAU- und ULAK-Forderungen
  • Gewerbeuntersagung und Widerruf gewerblicher Erlaubnisse
  • Rückforderung von Fördermitteln
  • behördlichen Untersagungen
  • verwaltungs- und sozialgerichtlichem Eilrechtsschutz

Gerade bei Unternehmen bleibt es häufig nicht bei einem Verfahren. Eine DRV-Prüfung kann beispielsweise zu Beitragsforderungen, einem Strafverfahren nach § 266a StGB und einer persönlichen Inanspruchnahme der Geschäftsführung führen.

Deshalb wird früh geprüft, welche Anschlussverfahren realistisch drohen und welche Erklärung in welchem Verfahren abgegeben werden sollte.

Deutschland und Finnland

Finnische Unternehmen sowie Mandanten mit deutsch-finnischem Bezug vertrete ich insbesondere dann, wenn in Deutschland ein konkretes Steuer-, Zoll-, Sozialversicherungs-, Straf- oder Behördenverfahren geführt wird.

Typische Konstellationen sind:

  • finnische Unternehmen vor deutschen Behörden
  • Entsendung, A1-Bescheinigungen und Sozialversicherung
  • DRV- und Zollprüfungen
  • grenzüberschreitende Umsatzsteuerverfahren
  • deutsche Straf- und Bußgeldverfahren
  • Zusammenarbeit mit finnischen Rechtsanwälten und Beratern

Bei grenzüberschreitenden Mandaten kann ich auch einen klar abgegrenzten deutschen Verfahrensteil übernehmen. Der Schwerpunkt liegt nicht auf einer allgemeinen Rundumberatung, sondern auf konkreten Verfahren nach deutschem Recht.

Terminsvertretung für Berufskollegen

Für auswärtige Rechtsanwälte übernehme ich zudem ausgewählte Terminsvertretungen vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden in Verfahren der Sozialkassen (insb. SOKA-BAU- und ULAK-Verfahren).

Voraussetzung sind ein klarer Auftrag, eine vollständige Handakte, eindeutige Weisungen und eine vorherige Honorarvereinbarung.

Welche Mandate zum Kanzleiprofil passen

Eine Vertretung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • bereits ein Bescheid, eine Vorladung, eine Prüfungsanordnung oder eine Klage vorliegt,
  • eine kurze Frist läuft,
  • ein erheblicher Geldbetrag betroffen ist,
  • Unternehmen oder Privatvermögen gefährdet sind,
  • eine persönliche Haftung droht,
  • mehrere Verfahren miteinander verbunden sind,
  • oder eine gerichtliche Auseinandersetzung vorbereitet werden muss.

Nicht im Mittelpunkt stehen laufende Steuerberatung, Buchhaltung, allgemeine Gestaltungsberatung und geringwertige Verbraucherstreitigkeiten.

Nicht jeder rechtlich mögliche Schritt ist auch wirtschaftlich sinnvoll. Vor umfangreichen Maßnahmen werden daher das erreichbare Ergebnis, die Beweislage, der voraussichtliche Aufwand und mögliche Folgeprobleme bewertet.

Erste Kontaktaufnahme

Sie haben einen Bescheid, eine Vorladung oder ein Schreiben einer Behörde, Kasse, Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts erhalten?

Für eine erste Einordnung teilen Sie bitte möglichst mit:

  • beteiligte Behörde oder Stelle,
  • Art des Schreibens,
  • Datum und Zugang,
  • laufende Frist,
  • Forderungshöhe oder Tatvorwurf,
  • aktueller Verfahrensstand,
  • bereits laufende Parallelverfahren,
  • Telefonnummer und kurzfristige Erreichbarkeit.

Relevante Schreiben sollten vollständig einschließlich Anlagen und Rechtsbehelfsbelehrung übersandt werden.

Nach einer ersten Einordnung kann geklärt werden, ob und in welchem Umfang eine anwaltliche Vertretung rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Präzise Analyse. Verständliche Handlungsmöglichkeiten. Klare wirtschaftliche Empfehlung.

Rechtsanwalt Johannes Dannecker-Lauren