Erbengemeinschaft Archive - Steuerrecht Rechtsanwalt in Wiesbaden/ Rhein-Main Mon, 19 May 2025 14:08:37 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.1 https://dannecker-lauren.de/wp-content/uploads/2024/04/cropped-Zwischenablage01dl-32x32.jpg Erbengemeinschaft Archive - Steuerrecht 32 32 Vermögen auf Kinder übertragen https://dannecker-lauren.de/2024/04/23/vermoegen-auf-kinder-uebertragen/ https://dannecker-lauren.de/2024/04/23/vermoegen-auf-kinder-uebertragen/#respond Tue, 23 Apr 2024 11:16:21 +0000 https://dannecker-lauren.de/?p=220 Vermögen auf Kinder übertragen – mit warmen Händen Das Grundstück soll in der Familie bleiben. Das Elternhaus soll vor dem Zugriff des Pflegeheims geschützt werden. Das Stiefkind soll genauso bedacht werden wie das leibliche Kind – oder das Vermögen direkt an die Enkel gehen? Wer nichts regelt, wird durch das Gesetz geregelt – doch das Gesetz ist pauschal: Die gesetzliche […]

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Vermögen auf Kinder übertragen – mit warmen Händen

Das Grundstück soll in der Familie bleiben. Das Elternhaus soll vor dem Zugriff des Pflegeheims geschützt werden. Das Stiefkind soll genauso bedacht werden wie das leibliche Kind – oder das Vermögen direkt an die Enkel gehen?

Wer nichts regelt, wird durch das Gesetz geregelt – doch das Gesetz ist pauschal: Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt vor allem die Abstammungslinie. Sie knüpft an an:

  • gesetzliche Erbquoten,
  • hohe Freibeträge bei nahen Angehörigen und
  • eine niedrigere Steuerklasse bei enger Verwandtschaft.

In modernen Familien mit Patchwork-Strukturen, Einzelkindern und langer Lebenserwartung passt das oft nicht mehr zur Lebensrealität.

Warum Vermögen zu Lebzeiten übertragen?

Mit Schenkungen „mit warmen Händen“ lässt sich frühzeitig Einfluss nehmen – rechtlich, steuerlich und familiär:

  • Sicherung des Familienfriedens durch klare Gestaltung.
  • mehrfach Nutzung von Freibeträgen (z. B. 400.000 € pro Kind und Elternteil alle zehn Jahre),
  • Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten,
  • gezieltes Steuern von Pflichtteilsrisiken,

Wichtig: rechtliche & steuerliche Absicherung

Die Erfahrung zeigt: Wenn Menschen enttäuscht werden – ob emotional oder wirtschaftlich –, brechen in Erbfällen alte Konflikte wieder auf.
Eine lebzeitige Übertragung kann das entschärfen – aber: Sie muss sorgfältig vorbereitet sein.

Ein häufiger Irrtum: Schenkung ist Schenkung – und damit endgültig.
In Wahrheit kann man sich durch Nießbrauch, Rückforderungsrechte oder Widerrufsvorbehalte absichern und dabei steuerlich vorteilhaft gestalten.

Warum sollte man Vermögen schon zu Lebzeiten auf Kinder übertragen?

Durch eine frühzeitige Übertragung lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen, Pflichtteilsansprüche reduzieren und familiäre Konflikte vermeiden. Zudem kann man sicherstellen, dass das Vermögen gezielt und im eigenen Sinne weitergegeben wird.

Was ist das Nießbrauchsrecht bei einer Schenkung?

Nießbrauch bedeutet, dass der Schenker z. B. eine Immobilie verschenkt, aber weiterhin die Erträge (etwa Mieteinnahmen) nutzen darf. Es schützt vor Enttäuschungen und erhält die wirtschaftliche Kontrolle trotz Eigentumsübertragung.

Können auch Stiefkinder oder Enkel direkt bedacht werden?

Ja. Mit einer Übertragung zu Lebzeiten oder durch ein gezieltes Testament können Stiefkinder, Enkel oder andere Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge bedacht werden – unter Beachtung von Pflichtteilen und Steuerfreibeträgen.

Welche Risiken bestehen bei der Schenkung an Kinder?

Risiken bestehen z. B. bei Insolvenz oder Scheidung des beschenkten Kindes. Deshalb sollte immer geprüft werden, ob Rückforderungsrechte, Widerrufsgründe oder Nutzungsrechte (z. B. Nießbrauch) vertraglich abgesichert werden.

Wie oft kann man Freibeträge für Schenkungen nutzen?

Schenkungsfreibeträge – etwa 400.000 € pro Kind und Elternteil – können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Mit einem guten Zeitplan lässt sich über Jahre hinweg steuerfrei Vermögen übertragen.

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Von Eltern enterbt – was nun? https://dannecker-lauren.de/2024/04/19/von-eltern-enterbt-was-nun/ https://dannecker-lauren.de/2024/04/19/von-eltern-enterbt-was-nun/#respond Fri, 19 Apr 2024 11:44:32 +0000 https://dannecker-lauren.de/?p=205 Passiert nun alles automatisch?

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Von Eltern enterbt – was bedeutet das rechtlich? Wer durch ein Testament oder einen Erbvertrag leer ausgeht, hat oft dennoch Anspruch auf einen Pflichtteil. In diesem Beitrag erkläre ich, welche Rechte Betroffene haben – und wie man sie rechtlich durchsetzt.

Ein Elternteil verstirbt. Es gibt ein Testament und man kommt darin nicht vor oder wird als enterbt bezeichnet. Damit ist man pflichtteilsberechtigt. Das bedeutet, man hat Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil ist das, was man ohne Testament bekommen hätte. Diesen Pflichtteil bekommt man auch nur in Geld, also keine konkreten Sachen, wie das Auto, ein Gemälde oder ein Erinnerungsstück. Entscheidender Zeitpunkt für die Ermittlung des vorhandenen Vermögens und dessen Bewertung ist der Todestag des Erblassers.

Passiert nun alles automatisch?

Nein. Als Pflichtteilsberechtigter muss man sich schon kümmern. Wer sich nicht kümmert, dem droht die Verjährung des Anspruchs binnen drei Jahren. Es gibt ein paar Besonderheiten in der Verjährung, die aber erst dann eine Rolle spielen, wenn der Tod des Erblassers schon länger als drei Jahre her ist. Dann sollte das ein Rechtsanwalt überprüfen, da dann gegebenenfalls rasch geklagt werden muss.

Man fordert den Erben/ die Erbengemeinschaft also dazu auf, Auskunft zu erteilen. Das geschieht dann in Form eines Nachlassverzeichnisses, also über den gesamten Nachlass zum Todestag des Verstorbenen. Dieses kann recht unkompliziert aufgestellt werden und man einigt sich darauf, das zu akzeptieren. Man kann allerdings auch sehr in die Details gehen. Zunächst einmal geht es darin um Vollständigkeit, also die Ermittlung der werthaltigen Bestandteile des Nachlasses. Wenn man den Erben darin nicht vertrauen kann, kann man auch überlegen das Nachlassverzeichnisses als „Notarielles Nachlassverzeichnis“ anzufordern. Dann wird es von einem Notar erstellt. Das bietet eine gewisse Neutralität Danach geht es darum, dessen Wert der Höhe nach vernünftig zu ermitteln oder einzugrenzen. Dabei gibt es einige Daumenregeln, da der Ermittlung des Werts regelmäßig zeitaufwändig ist und selbst Geld kostet.
Das Nachlassverzeichnis wird dem Pflichtteilsberechtigten offengelegt und dann der anhand der Höhe des Pflichtteils berechnete Geldbetrag errechnet und ausgezahlt.
Generell ist zu empfehlen:
Nachweisbar und zeitnah sollen die Erben einen Vorschlag zur Auszahlung des Pflichtteils machen oder man fordert direkt dazu auf ein Nachlassverzeichnis oder ein Notarielles Nachlassverzeichnis aufzustellen, dann den Zahlbetrag zu ermitteln und schließlich die Auszahlung des Betrags.

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