DBA Archive - Steuerrecht Rechtsanwalt in Wiesbaden/ Rhein-Main Sun, 18 May 2025 12:13:34 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.1 https://dannecker-lauren.de/wp-content/uploads/2024/04/cropped-Zwischenablage01dl-32x32.jpg DBA Archive - Steuerrecht 32 32 Erbschaft, Schenkung und internationale Doppelbesteuerung: Was Unternehmer wissen müssen https://dannecker-lauren.de/2024/04/30/erbe-schenkung-doppelbesteuerung-und-die-persoenliche-steuerpflicht/ https://dannecker-lauren.de/2024/04/30/erbe-schenkung-doppelbesteuerung-und-die-persoenliche-steuerpflicht/#respond Tue, 30 Apr 2024 11:55:28 +0000 https://dannecker-lauren.de/?p=240 Erbschaften und Schenkungen mit Auslandsbezug werfen komplexe steuerliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn sowohl deutsche als auch ausländische Finanzbehörden auf denselben Vermögenswert zugreifen. Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) regelt in Deutschland die Besteuerung von Vermögensübertragungen – sei es „anlässlich“ des Todes oder „mit warmen Händen“. Im internationalen Kontext kann es zur Doppelbesteuerung kommen, wenn sowohl Deutschland als auch ein […]

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Erbschaften und Schenkungen mit Auslandsbezug werfen komplexe steuerliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn sowohl deutsche als auch ausländische Finanzbehörden auf denselben Vermögenswert zugreifen. Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) regelt in Deutschland die Besteuerung von Vermögensübertragungen – sei es „anlässlich“ des Todes oder „mit warmen Händen“. Im internationalen Kontext kann es zur Doppelbesteuerung kommen, wenn sowohl Deutschland als auch ein anderer Staat Steueransprüche geltend machen.

1. Wann droht Doppelbesteuerung?Doppelbesteuerung entsteht, wenn sowohl nach deutschem Recht als auch nach dem Recht eines weiteren Staates eine Steuerpflicht ausgelöst wird. Das betrifft vor allem folgende Konstellationen:

Erblasser oder Schenker mit Auslandsbezug

Erwerber mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland

Vermögen im Ausland (z. B. Immobilien, Unternehmensanteile)

Solche Fälle sind nicht selten – insbesondere bei Unternehmern mit Beteiligungen im In- und Ausland, mit internationalem Familienhintergrund oder Wohnsitzverlagerung.

2. Gibt es Doppelbesteuerungsabkommen im Erbschaftsteuerrecht?

Im Gegensatz zum Einkommensteuerrecht bestehen nur wenige bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Erbschaftsteuerrecht – unter anderem mit den USA, der Schweiz, Frankreich und einigen Nachbarstaaten. Fehlt ein solches Abkommen, ist ausschließlich das nationale Recht maßgeblich – und eine Doppelbesteuerung kann nur durch geschickte Gestaltung oder Einspruchsführung abgewendet werden.

3. Wer ist in Deutschland steuerpflichtig?

Das ErbStG kennt zwei zentrale Arten der Steuerpflicht:

Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, § 9 ErbStG): Wenn der Erblasser/Schenker oder der Erwerber als „Inländer“ gilt – z. B. mit Wohnsitz in Deutschland oder als Deutscher mit Auslandsaufenthalt < 5 Jahre.

Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG): Wenn kein Inländerbezug besteht, aber deutsches Inlandsvermögen betroffen ist (z. B. Immobilien, Betriebsvermögen mit Sitz in Deutschland).

4. Was gilt bei grenzüberschreitenden Erbfällen?

Innerhalb der EU regelt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO), welches nationale Recht auf den Erbfall anwendbar ist. Entscheidend ist in der Regel der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers.

Außerhalb der EU richtet sich die Anknüpfung nach deutschem Kollisionsrecht (Art. 25 EGBGB), wobei ebenfalls der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich ist – mit Gestaltungsspielraum durch Rechtswahl.

5. Besondere Herausforderungen für Unternehmer

Unternehmerische Nachlässe oder Schenkungen werfen zusätzliche Fragen auf:

Wie wird Betriebsvermögen bewertet und übertragen?

Welche Steuervergünstigungen bestehen (z. B. § 13a/b ErbStG)?

Wie lässt sich Doppelbesteuerung durch vorausschauende Gestaltung vermeiden

Welche Rolle spielen ausländische Gesellschaften, Beteiligungen oder Immobilien?

Gerade hier lohnt sich die rechtzeitige Abstimmung mit einem spezialisierten Anwalt – zur Vermeidung von Haftungsrisiken und ungewollten Steuerlasten.

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