Jahr für Jahr ergehen Millionen an Steuerbescheiden. In diesem Massenverfahren und unter dem hohen Zeitdruck der Behörden ist es schnell passiert, dass die besonderen Umstände Ihres Einzelfalls vom Finanzamt nicht gesehen und anerkannt werden.
Um hier Steuergerechtigkeit zu erreichen ist es sinnvoll, von Anfang an auf einen steuerrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt zu setzen, der sich gegenüber den Finanzämtern und Finanzgerichten bis hinauf zum Bundesfinanzhof für Ihren Einzelfall und mit den Argumenten einsetzt, die tatsächlich für die juristische Beurteilung relevant sind.
Statistisch sind die Erfolgsaussichten gegenüber den Finanzbehörden vergleichsweise hoch. In rund 2/3 aller Einsprüche führt der Einspruch zu einer antragsgemäßen Änderung. Auch vor den Finanzgerichten liegt die Erfolgsquote bei rund 40%. Das ist eine hohe Erfolgsquote; sie wäre noch erheblich höher, wenn man bedenkt, dass die Finanzbehörden in einem Gerichtsverfahren häufig bereits vor einem Urteil abhelfen und außerdem viele Steuerpflichtige ihre Klage selbst vertreten, statt sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.