Wir bitten höflich um vorherige Terminabsprache per E-Mail; (9-13 + 15-17 außer Mi); Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten)

Steuerstrafrecht

Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber der Steuer­fahndung, der Staats­anwaltschaft und bei den Strafgerichten.
In diesem Bereich hat man es fast durchgehend mit Volljuristen zu tun. Um das Handeln von Exekutive und Judikative hier sinnvoll kontrollieren und in Ihrem Sinne begleiten zu können, ist es unerlässlich frühzeitig einen Rechtsanwalt als Verteidiger zu beauftragen beispielsweise bei:

  • nicht angegebenen Einnahmen
    • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbe
    • Einkünfte aus Kapital im Ausland
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Vorsteuer aus Scheinrechnungen
  • Schwarzgeld wurde geerbt
  • Selbstanzeige

Ihr Verfahren wird bei uns diskret geführt. Nach Möglichkeit streben wir eine wirtschaftliche und sanfte Beendigung des Strafverfahrens an, um Ihre Reputation nicht zu gefährden.

Vorzugsweise arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater zusammen. Wir betreiben keine laufende Steuerberatung; Ihr Steuerberater braucht also keine Sorge zu haben, dass ihm mit meiner Mandatierung sein Dauermandat verloren geht.