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Steuerrecht

Im Steuerrecht werden klassischerweise vier Tätigkeitsbereiche unterschieden:

  1. Laufende Steuerberatung
    • betrifft die Gegenwart bzw. die jüngste Vergangenheit in ihrer ganzen Breite (EStG, KStG, GewStG, UStG)
    • ist die Domäne Ihres Steuerberaters
    • darf auch durch jeden Rechtsanwalt bearbeitet werden; ich bearbeite hier lediglich einzelne Vorfälle und sichere Ihrem Steuerberater Mandantenschutz zu
  2. Steuergestaltung
    • betrifft die Zukunft
    • Ziel ist die Berücksichtigung steuerrechtlicher Auswirkungen verschiedener Handlungs- und Gestaltungsvarianten zu ermitteln (z. B. Rechtsform, Holding-Struktur,…)
    • häufig mit internationalem Bezug
  3. Steuerstreit
    • betrifft (meistens) die Vergangenheit
    • Ziel ist die Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden (ggf. vor den Finanzgerichten) als besonderen Verwaltungsbehörden, um eine angemessenere steuerrechtliche Beurteilung zu erreichen
  4. Steuerstrafverteidigung
    • betrifft die Vergangenheit
    • Ziel ist die Bestrafung für strafbewehrtes Fehlverhalten