Im Steuerrecht werden klassischerweise vier Tätigkeitsbereiche unterschieden:
- Laufende Steuerberatung
- betrifft die Gegenwart bzw. die jüngste Vergangenheit in ihrer ganzen Breite (EStG, KStG, GewStG, UStG)
- ist die Domäne Ihres Steuerberaters
- darf auch durch jeden Rechtsanwalt bearbeitet werden; ich bearbeite hier lediglich einzelne Vorfälle und sichere Ihrem Steuerberater Mandantenschutz zu
- Steuergestaltung
- betrifft die Zukunft
- Ziel ist die Berücksichtigung steuerrechtlicher Auswirkungen verschiedener Handlungs- und Gestaltungsvarianten zu ermitteln (z. B. Rechtsform, Holding-Struktur,…)
- häufig mit internationalem Bezug
- Steuerstreit
- betrifft (meistens) die Vergangenheit
- Ziel ist die Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden (ggf. vor den Finanzgerichten) als besonderen Verwaltungsbehörden, um eine angemessenere steuerrechtliche Beurteilung zu erreichen
- Steuerstrafverteidigung
- betrifft die Vergangenheit
- Ziel ist die Bestrafung für strafbewehrtes Fehlverhalten