Das Honorar wird als Pauschale, als Stundenhonorar oder klassisch nach dem anwaltlichen Kostenrecht (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der Steuerberatungsvergütungsverordnung (StBVV)) berechnet.
Die Kosten werden im Voraus geklärt und sind in aller Regel auch als Vorschuss fällig.