Wir bitten höflich um vorherige Terminabsprache per E-Mail; (9-13 + 15-17 außer Mi); Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten)




Anwaltliche Unterstützung an Ihrer Seite gegenüber Finanzämtern, Finanzgerichten, Zoll, Familienkasse, Staatsanwaltschaft und Gerichten
SteuerrechtSteuerstrafverteidigungUnternehmensrechtComplianceExistenzgründung/ Start-UpPrivatinsolvenzForderungsmanagement/ Inkasso/ Zwangsvollstreckung
  • Einspruch beim Finanzamt
  • Klage vor dem Finanzgericht
  • Aussetzung der Vollziehung
  • Stundung/ Vollstreckungsaufschub/ Erlass
  • Beispielsfälle:
    • Gewinn wurde geschätzt?
    • Vollstreckungsbescheid erhalten?
    • Haftungsbescheid erhalten?
    • Aufteilung zwischen Grundstück und Gebäude ist ungerecht?
    • Erbschaftsteuererklärung erstellen und abgeben
  • Besondere Besteuerung:
    • Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum (Besteuerung der Einnahmen, inkl. Mining, Staking, Lending; Verhütung strafrechtlicher Eskalation)
  • Verteidigung gegen den Vorwurf der:
    • Steuerhinterziehung
    • leichtfertigen Steuerverkürzung
    • Schädigung des Umsatzsteueraufkommens, ggf. gewerbsmäßig oder bandenmäßig (Umsatzsteuerkarussell, Scheinrechnungen)
    • Schwarzgeld (BAT, Bestechungsgelder, nichtdeklarierte Bareinnahmen, Unterverbriefung beim Immobilienerwerb, geerbtes Schwarzgeld, Kapitalerträge aus dem Ausland, verheimlichte Vermietung)
    • Geldwäsche
  • Selbstanzeige/ Berichtigungsanzeige
  • Ermittlungsverfahren der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra /StraBu)
  • Corona-Feuerwehr:
    • Soforthilfe – Verteidigung gegen den Vorwurf des Subventionsbetrugs
    • Überbrückungshilfen – Beratung zu & Beantragung als sog. „Prüfender Dritter“
    • Schaffung von Liquidität gegenüber dem Finanzamt (Stundung, Vollstreckungsaufschub, Erstattung von Vorauszahlungen)
  • Beratung zur Haftung von Geschäftsführern (GmbH & UG) und Gesellschaftern; insbesondere zur Haftung für Steuerschulden
  • Beratung für Gründer/ Start-Ups
  • Forderungsmanagement/ anwaltliches Inkasso
  • Tax Compliance (Verhütung von steuerrechtlichen Nachforderungen, persönlicher Haftung und strafrechtlicher Eskalation)
  • Begleitung der Gründung Ihres Unternehmens durch einen Rechtsanwalt, der selbst Unternehmer ist
  • Wahl der Rechtsform
  • Haftung von:
    • Gesellschaft
    • Gesellschafter
    • Geschäftsführer
    • faktischem Geschäftsführer
  • Verpflichtungen gegenüber Behörden als Unternehmer und Arbeitgeber
  • Besondere Stolpersteine (eigenes Gehalt, Angehörige, Hin-und-her-zahlen,…)

Außergerichtliche Schuldenbereinigung gemäß § 305 Insolvenzordnung (InsO).

Die Bescheinigung darüber ist Voraussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim örtlichen Amtsgericht (als Insolvenzgericht).

Die Kosten werden mit einem Beratungshilfeschein gegenüber dem Amtsgericht abgerechnet. Alternativ werden die Kosten durch Förderer aus dem Umfeld des Schuldners getragen.

Erfahrungen von Mandanten: