Steuerrecht https://dannecker-lauren.de/ Rechtsanwalt in Wiesbaden/ Rhein-Main Mon, 19 May 2025 14:08:37 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.2 https://dannecker-lauren.de/wp-content/uploads/2024/04/cropped-Zwischenablage01dl-32x32.jpg Steuerrecht https://dannecker-lauren.de/ 32 32 Umsatzsteuerkarussell – Betrugsmodell oder Schnellschussverdacht? https://dannecker-lauren.de/2025/05/18/umsatzsteuerkarussell-risiken-und-vorsatzverdacht/ https://dannecker-lauren.de/2025/05/18/umsatzsteuerkarussell-risiken-und-vorsatzverdacht/#respond Sun, 18 May 2025 12:28:39 +0000 https://dannecker-lauren.de/?p=385 Umsatzsteuerkarusselle sind ein reales Problem im europäischen Binnenmarkt. Sie führen zu hohen Steuerausfällen – keine Frage. Doch die Praxis der Finanzbehörden, in komplexen Lieferketten vorschnell eine Beteiligung am Betrug zu unterstellen, wirft rechtliche und rechtsstaatliche Fragen auf. Unternehmer, die redlich handeln, sehen sich schnell mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert – oft ohne greifbare Beweise für Vorsatz oder Kenntnis. Was […]

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Umsatzsteuerkarusselle sind ein reales Problem im europäischen Binnenmarkt. Sie führen zu hohen Steuerausfällen – keine Frage. Doch die Praxis der Finanzbehörden, in komplexen Lieferketten vorschnell eine Beteiligung am Betrug zu unterstellen, wirft rechtliche und rechtsstaatliche Fragen auf. Unternehmer, die redlich handeln, sehen sich schnell mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert – oft ohne greifbare Beweise für Vorsatz oder Kenntnis.

Was ist ein Umsatzsteuerkarussell?

Ein Umsatzsteuerkarussell nutzt die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung innerhalb der EU aus. Das typische Schema:

1. Ein Unternehmen A liefert eine Ware steuerfrei an ein Unternehmen B in einem anderen EU-Land.

2. Unternehmen B verkauft die Ware im Inland mit Umsatzsteuer weiter, führt diese aber nicht an das Finanzamt ab – es „verschwindet“.

3. Die Ware wird über weitere Stationen (C, D etc.) erneut exportiert – oft an Unternehmen A oder ein verbundenes Unternehmen.

4. Die Vorsteuer wird geltend gemacht, obwohl keine Umsatzsteuer abgeführt wurde. Es entsteht ein künstlich erzeugter Erstattungsanspruch.

Die Praxis der Finanzbehörden: „Hätten Sie erkennen müssen!“

Die Finanzverwaltung geht zunehmend dazu über, Unternehmen die Beteiligung an einem Karussellbetrug zu unterstellen – oft gestützt auf Indizien, die in der Praxis schwer zu bewerten sind:

  • ungewöhnlich niedrige Preise,
  • kurze Zwischenlagerzeiten,
  • Barzahlung oder ungewöhnliche Zahlungswege,
  • fehlende „wirtschaftliche Substanz“ beim Handelspartner.

Schon der Vorwurf, man habe dies „erkennen müssen“, führt in der Praxis zum Verlust des Vorsteuerabzugs – mit teils ruinösen Folgen für redliche Unternehmer.

Besonders kritisch: In der steuerrechtlichen Beurteilung wird der Maßstab faktisch auf grobe Fahrlässigkeit oder bloße Verdachtsmomente abgesenkt – und faktisch Vorsatz unterstellt.

Dabei ist das Steuerrecht kein Gefahrenabwehrrecht, sondern ein auf Nachweis angelegtes Rechtsgebiet.

Rechtsstaatlich fragwürdig?

Der EuGH hat mehrfach betont: Nur wer wusste oder hätte wissen müssen, dass er in einen Umsatzsteuerbetrug eingebunden ist, darf sanktioniert werden. Doch in der deutschen Verwaltungspraxis verlagert sich die Beweislast in der Praxis schnell auf das Unternehmen – unter dem Deckmantel eines „objektiven Verdachts“.

Dies untergräbt nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmer und Staat, sondern stellt auch einen rechtsstaatlichen Grenzbereich dar, in dem die Verteidigungsmöglichkeiten oft unzureichend gewürdigt werden.

Handlungsempfehlung für Unternehmer

Wer innergemeinschaftlich handelt, sollte unabhängig vom Vertrauensverhältnis zu seinen Geschäftspartnern:

  • systematische Prüfungen der Lieferanten und Abnehmer dokumentieren (USt-ID, Registerauszüge, wirtschaftlicher Hintergrund),
  • Zahlungsflüsse über prüfbare Konten abwickeln, bei Unsicherheiten frühzeitig rechtlichen Rat einholen – insbesondere bei Rückfragen des Finanzamts oder im Prüfungsfall.

Wichtig: Wer professionell und mit Augenmaß handelt, ist nicht verpflichtet, alle Risiken einer missbräuchlichen Nutzung auszuschließen. Die Grenze zur strafbaren Beteiligung liegt höher – auch wenn die Finanzverwaltung dies oft anders sieht.

Fazit

Das Umsatzsteuerkarussell ist ein reales Problem – doch die Reaktion der Finanzverwaltung sollte nicht zur rechtsstaatlichen Schieflage führen. Unternehmer verdienen einen fairen Umgang, eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall und eine saubere Beweislage. Es ist nicht Aufgabe des Steuerpflichtigen, die Arbeit der Steuerfahndung zu übernehmen.

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Eine Prüfungsanordnung zur Außenprüfung https://dannecker-lauren.de/2025/02/27/eine-pruefungsanordnung-zur-aussenpruefung/ https://dannecker-lauren.de/2025/02/27/eine-pruefungsanordnung-zur-aussenpruefung/#respond Thu, 27 Feb 2025 20:30:30 +0000 https://dannecker-lauren.de/?p=336 Sie erhalten eine Prüfungsanordnung für eine Außenprüfung. Darin steht, dass gegen Sie ermittelt wird und jetzt eine Betriebsprüfung für bestimmte Steuerarten und Steuerjahre stattfindet. Die Prüfungsanordnung gemäß § 196 AO enthält Ihre Rechte und Pflichten und ergeht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Die Außenprüfung ist in den meisten Fällen eine sogenannte abgekürzte Außenprüfung gemäß § 203 AO. Schon die Verletzung von Mitwirkungspflichten […]

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Sie erhalten eine Prüfungsanordnung für eine Außenprüfung. Darin steht, dass gegen Sie ermittelt wird und jetzt eine Betriebsprüfung für bestimmte Steuerarten und Steuerjahre stattfindet. Die Prüfungsanordnung gemäß § 196 AO enthält Ihre Rechte und Pflichten und ergeht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Die Außenprüfung ist in den meisten Fällen eine sogenannte abgekürzte Außenprüfung gemäß § 203 AO. Schon die Verletzung von Mitwirkungspflichten reicht dafür aus.

Sie können Einspruch einlegen, aber damit stoppen Sie die Prüfung nicht. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 361 I 1 AO). Wenn Sie die Prüfung stoppen wollen, müssen Sie das gesondert beantragen als Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO bzw. § 69 FGO.

Was ist zu tun, wenn ein solches Schreiben eintrifft?

Fokussieren Sie Ihre Energie. Konzentrieren Sie sich darauf, dass Ihre Unterlagen geordnet sind, Ihr Steuerberater bezahlt ist und Sie für die rechtliche Unterstützung einen steuerrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.

Ich erlebe immer wieder, dass Mandanten es erst einmal irgendwie selbst probieren, die Verantwortung für die steuerlichen Unterlagen auf den Steuerberater abschieben oder meinen, dass Streitigkeiten mit dem Steuerberater sie von eigenen Pflichten gegenüber dem Finanzamt befreien.

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Erbschaft, Schenkung und internationale Doppelbesteuerung: Was Unternehmer wissen müssen https://dannecker-lauren.de/2024/04/30/erbe-schenkung-doppelbesteuerung-und-die-persoenliche-steuerpflicht/ https://dannecker-lauren.de/2024/04/30/erbe-schenkung-doppelbesteuerung-und-die-persoenliche-steuerpflicht/#respond Tue, 30 Apr 2024 11:55:28 +0000 https://dannecker-lauren.de/?p=240 Erbschaften und Schenkungen mit Auslandsbezug werfen komplexe steuerliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn sowohl deutsche als auch ausländische Finanzbehörden auf denselben Vermögenswert zugreifen. Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) regelt in Deutschland die Besteuerung von Vermögensübertragungen – sei es „anlässlich“ des Todes oder „mit warmen Händen“. Im internationalen Kontext kann es zur Doppelbesteuerung kommen, wenn sowohl Deutschland als auch ein […]

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Erbschaften und Schenkungen mit Auslandsbezug werfen komplexe steuerliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn sowohl deutsche als auch ausländische Finanzbehörden auf denselben Vermögenswert zugreifen. Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) regelt in Deutschland die Besteuerung von Vermögensübertragungen – sei es „anlässlich“ des Todes oder „mit warmen Händen“. Im internationalen Kontext kann es zur Doppelbesteuerung kommen, wenn sowohl Deutschland als auch ein anderer Staat Steueransprüche geltend machen.

1. Wann droht Doppelbesteuerung?Doppelbesteuerung entsteht, wenn sowohl nach deutschem Recht als auch nach dem Recht eines weiteren Staates eine Steuerpflicht ausgelöst wird. Das betrifft vor allem folgende Konstellationen:

Erblasser oder Schenker mit Auslandsbezug

Erwerber mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland

Vermögen im Ausland (z. B. Immobilien, Unternehmensanteile)

Solche Fälle sind nicht selten – insbesondere bei Unternehmern mit Beteiligungen im In- und Ausland, mit internationalem Familienhintergrund oder Wohnsitzverlagerung.

2. Gibt es Doppelbesteuerungsabkommen im Erbschaftsteuerrecht?

Im Gegensatz zum Einkommensteuerrecht bestehen nur wenige bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Erbschaftsteuerrecht – unter anderem mit den USA, der Schweiz, Frankreich und einigen Nachbarstaaten. Fehlt ein solches Abkommen, ist ausschließlich das nationale Recht maßgeblich – und eine Doppelbesteuerung kann nur durch geschickte Gestaltung oder Einspruchsführung abgewendet werden.

3. Wer ist in Deutschland steuerpflichtig?

Das ErbStG kennt zwei zentrale Arten der Steuerpflicht:

Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, § 9 ErbStG): Wenn der Erblasser/Schenker oder der Erwerber als „Inländer“ gilt – z. B. mit Wohnsitz in Deutschland oder als Deutscher mit Auslandsaufenthalt < 5 Jahre.

Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG): Wenn kein Inländerbezug besteht, aber deutsches Inlandsvermögen betroffen ist (z. B. Immobilien, Betriebsvermögen mit Sitz in Deutschland).

4. Was gilt bei grenzüberschreitenden Erbfällen?

Innerhalb der EU regelt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO), welches nationale Recht auf den Erbfall anwendbar ist. Entscheidend ist in der Regel der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers.

Außerhalb der EU richtet sich die Anknüpfung nach deutschem Kollisionsrecht (Art. 25 EGBGB), wobei ebenfalls der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich ist – mit Gestaltungsspielraum durch Rechtswahl.

5. Besondere Herausforderungen für Unternehmer

Unternehmerische Nachlässe oder Schenkungen werfen zusätzliche Fragen auf:

Wie wird Betriebsvermögen bewertet und übertragen?

Welche Steuervergünstigungen bestehen (z. B. § 13a/b ErbStG)?

Wie lässt sich Doppelbesteuerung durch vorausschauende Gestaltung vermeiden

Welche Rolle spielen ausländische Gesellschaften, Beteiligungen oder Immobilien?

Gerade hier lohnt sich die rechtzeitige Abstimmung mit einem spezialisierten Anwalt – zur Vermeidung von Haftungsrisiken und ungewollten Steuerlasten.

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ZEIT.de – „Immobilie erben: Bleibt in der Familie“ – Wie eine Veröffentlichung entsteht https://dannecker-lauren.de/2024/04/29/zeit-de-immobilie-erben-bleibt-in-der-familie-wie-eine-veroeffentlichung-entsteht/ https://dannecker-lauren.de/2024/04/29/zeit-de-immobilie-erben-bleibt-in-der-familie-wie-eine-veroeffentlichung-entsteht/#respond Mon, 29 Apr 2024 16:24:10 +0000 https://dannecker-lauren.de/?p=233 „Immobilie erben“ – ein Thema, das viele Familien betrifft und häufig mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist. Im April 2024 durfte ich hierzu einen Beitrag für die Wochenzeitung DIE ZEIT beisteuern. In diesem Blogartikel zeige ich, wie es zu dieser Veröffentlichung kam, welche juristischen Fragen zum Immobilienerbe im Fokus standen – und wie ein komplexes Thema verständlich aufbereitet wird. Eines Tages […]

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„Immobilie erben“ – ein Thema, das viele Familien betrifft und häufig mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist. Im April 2024 durfte ich hierzu einen Beitrag für die Wochenzeitung DIE ZEIT beisteuern. In diesem Blogartikel zeige ich, wie es zu dieser Veröffentlichung kam, welche juristischen Fragen zum Immobilienerbe im Fokus standen – und wie ein komplexes Thema verständlich aufbereitet wird.

Eines Tages fand sich eine Anfrage im E-Mail-Postfach um die Beantwortung einiger fachlicher Fragen gebeten. Zunächst habe ich die Anfrage nicht weiter ernstgenommen; es kommen regelmäßig derartige E-Mails herein. Ein bis zwei Tage schaute ich mir die E-Mail nochmal genauer an, recherchierte ob die behauptete Story dahinter plausibel sein könnte und welche konkreten Fragen gestellt wurden.

Die Fragen beantwortete ich so, wie ich auch in einem Beratungsgespräch mit Mandanten reden würde. Also mit einem Fokus darauf, die Regelungen zu erklären und deren Regelungszweck zu erläutern. Welche Regelung gibt es, was möchte man damit erreichen oder verhindern; welche Konsequenzen hat dieser Schritt mittelfristig; welche Risiken sind zu bedenken. Letztlich gibt es keine one-size-fits-all-Lösung, sondern eine optimale Lösung nach aktuellem Stand der Verhältnisse unter Berücksichtigung verschiedener alternativer Abläufe.

Nachdem ich meine Erläuterungen verschickt hatte, gab es keine Verständnisfragen oder einen Rücklauf mit dem Textentwurf. Stattdessen wurde der Text verfasst und einige Tage später veröffentlicht.

Ich war überrascht, in welchem Kontext ich meine Erläuterungen wiedergefunden habe und hatte den Eindruck, dass nicht alles so verstanden wurde, wie ich es gemeint hatte und auch die Beispielberechnungen waren zwar korrekt berechnet und zeigten, dass der Rechenweg verstanden wurde – die verwendeten Parameter allerdings würden eher nicht zu der vorgeschlagenen Konsequenz führen, sondern man würde eine andere Gestaltung prüfen.

Insgesamt eine spannende Erfahrung; für das nächste Mal wünsche ich mir einen Rücklauf, um Ungenauigkeiten oder gar Fehler ausmerzen zu können.

Der Artikel „Immobilie erben. Bleibt in der Familie“ ist erschienen am 11.11.2023 auf ZEIT ONLINE im Rahmen der Serie „Finanzen für Faule“, abrufbar unter: https://www.zeit.de/geld/2023-11/immobilien-erbe-2023-steuern-planung. Außerdem ist der Artikel Teil von ZEIT am Wochenende, Ausgabe 45/2023.

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Versteckter Mangel im Altbau https://dannecker-lauren.de/2024/04/25/versteckter-mangel-im-altbau/ https://dannecker-lauren.de/2024/04/25/versteckter-mangel-im-altbau/#respond Thu, 25 Apr 2024 06:35:13 +0000 https://dannecker-lauren.de/?p=231 Wenn man gebraucht kauft, kauft man oft unter Ausschluss der Gewährleistung oder gekauft wie gesehen. Das ist bei Altbauten nicht anders als bei Gebrauchtwagen. Vorteilhafter für den Käufer ist eine ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, dass ihm keine Mängel – oder Anzeichen auf solche Mängel – bekannt sind, die den Wert der Immobilie oder deren Nutzbarkeit beeinträchtigen. Das können also nicht […]

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Wenn man gebraucht kauft, kauft man oft unter Ausschluss der Gewährleistung oder gekauft wie gesehen. Das ist bei Altbauten nicht anders als bei Gebrauchtwagen.

Vorteilhafter für den Käufer ist eine ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, dass ihm keine Mängel – oder Anzeichen auf solche Mängel – bekannt sind, die den Wert der Immobilie oder deren Nutzbarkeit beeinträchtigen. Das können also nicht offensichtliche oder unerhebliche Mängel sein. Ein erheblicher Mangel wäre etwa ein undichtes Dach. Wenn gar der bisherige Eigentümer sich an der Reparatur versucht hat, könnte er sich dann gar wegen arglistiger Täuschung ins Unrecht setzen. Andere Beispiele sind Umweltabfälle im Boden, Schwammbefall oder sogar notorische Auseinandersetzungen mit bestimmten unleidlichen Nachbarn.

Der Makler ist da fein raus. Er vermittelt einen Vertrag, wird darin aber nicht Vertragspartner oder übernimmt gar eine Haftung des Verkäufers.

Was ist zu tun?

Reklamieren – nachweisbar schriftlich und konkret auf den entdeckten Mangel bezogen

Frist setzen zur Beseitigung des Mangels (außer Verkäufer verweigert sich der Anerkennung oder der Beseitigung des Mangels).

hinweisen auf Folgekosten durch Zeitablauf oder die Verhütung von Folgeschäden

begutachten lassen, soweit keine Einigkeit besteht

Minderung erklären und Betrag zurückhalten oder einfordern (keinesfalls den gesamten Kaufpreis und ohne nachweisbare, schriftliche Erläuterung zurückhalten).

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Vermögen auf Kinder übertragen https://dannecker-lauren.de/2024/04/23/vermoegen-auf-kinder-uebertragen/ https://dannecker-lauren.de/2024/04/23/vermoegen-auf-kinder-uebertragen/#respond Tue, 23 Apr 2024 11:16:21 +0000 https://dannecker-lauren.de/?p=220 Vermögen auf Kinder übertragen – mit warmen Händen Das Grundstück soll in der Familie bleiben. Das Elternhaus soll vor dem Zugriff des Pflegeheims geschützt werden. Das Stiefkind soll genauso bedacht werden wie das leibliche Kind – oder das Vermögen direkt an die Enkel gehen? Wer nichts regelt, wird durch das Gesetz geregelt – doch das Gesetz ist pauschal: Die gesetzliche […]

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Vermögen auf Kinder übertragen – mit warmen Händen

Das Grundstück soll in der Familie bleiben. Das Elternhaus soll vor dem Zugriff des Pflegeheims geschützt werden. Das Stiefkind soll genauso bedacht werden wie das leibliche Kind – oder das Vermögen direkt an die Enkel gehen?

Wer nichts regelt, wird durch das Gesetz geregelt – doch das Gesetz ist pauschal: Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt vor allem die Abstammungslinie. Sie knüpft an an:

  • gesetzliche Erbquoten,
  • hohe Freibeträge bei nahen Angehörigen und
  • eine niedrigere Steuerklasse bei enger Verwandtschaft.

In modernen Familien mit Patchwork-Strukturen, Einzelkindern und langer Lebenserwartung passt das oft nicht mehr zur Lebensrealität.

Warum Vermögen zu Lebzeiten übertragen?

Mit Schenkungen „mit warmen Händen“ lässt sich frühzeitig Einfluss nehmen – rechtlich, steuerlich und familiär:

  • Sicherung des Familienfriedens durch klare Gestaltung.
  • mehrfach Nutzung von Freibeträgen (z. B. 400.000 € pro Kind und Elternteil alle zehn Jahre),
  • Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten,
  • gezieltes Steuern von Pflichtteilsrisiken,

Wichtig: rechtliche & steuerliche Absicherung

Die Erfahrung zeigt: Wenn Menschen enttäuscht werden – ob emotional oder wirtschaftlich –, brechen in Erbfällen alte Konflikte wieder auf.
Eine lebzeitige Übertragung kann das entschärfen – aber: Sie muss sorgfältig vorbereitet sein.

Ein häufiger Irrtum: Schenkung ist Schenkung – und damit endgültig.
In Wahrheit kann man sich durch Nießbrauch, Rückforderungsrechte oder Widerrufsvorbehalte absichern und dabei steuerlich vorteilhaft gestalten.

Warum sollte man Vermögen schon zu Lebzeiten auf Kinder übertragen?

Durch eine frühzeitige Übertragung lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen, Pflichtteilsansprüche reduzieren und familiäre Konflikte vermeiden. Zudem kann man sicherstellen, dass das Vermögen gezielt und im eigenen Sinne weitergegeben wird.

Was ist das Nießbrauchsrecht bei einer Schenkung?

Nießbrauch bedeutet, dass der Schenker z. B. eine Immobilie verschenkt, aber weiterhin die Erträge (etwa Mieteinnahmen) nutzen darf. Es schützt vor Enttäuschungen und erhält die wirtschaftliche Kontrolle trotz Eigentumsübertragung.

Können auch Stiefkinder oder Enkel direkt bedacht werden?

Ja. Mit einer Übertragung zu Lebzeiten oder durch ein gezieltes Testament können Stiefkinder, Enkel oder andere Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge bedacht werden – unter Beachtung von Pflichtteilen und Steuerfreibeträgen.

Welche Risiken bestehen bei der Schenkung an Kinder?

Risiken bestehen z. B. bei Insolvenz oder Scheidung des beschenkten Kindes. Deshalb sollte immer geprüft werden, ob Rückforderungsrechte, Widerrufsgründe oder Nutzungsrechte (z. B. Nießbrauch) vertraglich abgesichert werden.

Wie oft kann man Freibeträge für Schenkungen nutzen?

Schenkungsfreibeträge – etwa 400.000 € pro Kind und Elternteil – können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Mit einem guten Zeitplan lässt sich über Jahre hinweg steuerfrei Vermögen übertragen.

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Von Eltern enterbt – was nun? https://dannecker-lauren.de/2024/04/19/von-eltern-enterbt-was-nun/ https://dannecker-lauren.de/2024/04/19/von-eltern-enterbt-was-nun/#respond Fri, 19 Apr 2024 11:44:32 +0000 https://dannecker-lauren.de/?p=205 Passiert nun alles automatisch?

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Von Eltern enterbt – was bedeutet das rechtlich? Wer durch ein Testament oder einen Erbvertrag leer ausgeht, hat oft dennoch Anspruch auf einen Pflichtteil. In diesem Beitrag erkläre ich, welche Rechte Betroffene haben – und wie man sie rechtlich durchsetzt.

Ein Elternteil verstirbt. Es gibt ein Testament und man kommt darin nicht vor oder wird als enterbt bezeichnet. Damit ist man pflichtteilsberechtigt. Das bedeutet, man hat Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil ist das, was man ohne Testament bekommen hätte. Diesen Pflichtteil bekommt man auch nur in Geld, also keine konkreten Sachen, wie das Auto, ein Gemälde oder ein Erinnerungsstück. Entscheidender Zeitpunkt für die Ermittlung des vorhandenen Vermögens und dessen Bewertung ist der Todestag des Erblassers.

Passiert nun alles automatisch?

Nein. Als Pflichtteilsberechtigter muss man sich schon kümmern. Wer sich nicht kümmert, dem droht die Verjährung des Anspruchs binnen drei Jahren. Es gibt ein paar Besonderheiten in der Verjährung, die aber erst dann eine Rolle spielen, wenn der Tod des Erblassers schon länger als drei Jahre her ist. Dann sollte das ein Rechtsanwalt überprüfen, da dann gegebenenfalls rasch geklagt werden muss.

Man fordert den Erben/ die Erbengemeinschaft also dazu auf, Auskunft zu erteilen. Das geschieht dann in Form eines Nachlassverzeichnisses, also über den gesamten Nachlass zum Todestag des Verstorbenen. Dieses kann recht unkompliziert aufgestellt werden und man einigt sich darauf, das zu akzeptieren. Man kann allerdings auch sehr in die Details gehen. Zunächst einmal geht es darin um Vollständigkeit, also die Ermittlung der werthaltigen Bestandteile des Nachlasses. Wenn man den Erben darin nicht vertrauen kann, kann man auch überlegen das Nachlassverzeichnisses als „Notarielles Nachlassverzeichnis“ anzufordern. Dann wird es von einem Notar erstellt. Das bietet eine gewisse Neutralität Danach geht es darum, dessen Wert der Höhe nach vernünftig zu ermitteln oder einzugrenzen. Dabei gibt es einige Daumenregeln, da der Ermittlung des Werts regelmäßig zeitaufwändig ist und selbst Geld kostet.
Das Nachlassverzeichnis wird dem Pflichtteilsberechtigten offengelegt und dann der anhand der Höhe des Pflichtteils berechnete Geldbetrag errechnet und ausgezahlt.
Generell ist zu empfehlen:
Nachweisbar und zeitnah sollen die Erben einen Vorschlag zur Auszahlung des Pflichtteils machen oder man fordert direkt dazu auf ein Nachlassverzeichnis oder ein Notarielles Nachlassverzeichnis aufzustellen, dann den Zahlbetrag zu ermitteln und schließlich die Auszahlung des Betrags.

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Lieber eine UG als eine GmbH? https://dannecker-lauren.de/2024/04/18/lieber-eine-ug-als-eine-gmbh/ https://dannecker-lauren.de/2024/04/18/lieber-eine-ug-als-eine-gmbh/#respond Thu, 18 Apr 2024 20:14:24 +0000 https://dannecker-lauren.de/?p=179 Eine GmbH ist eine etablierte Rechtsform, in der die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt wird. Darin ist die Haftung tatsächlich unbeschränkt; die Bezeichnung als „beschränkte Haftung“ passt also nicht ganz. Beschränkt ist lediglich die Haftung der Anteilsinhaber (hier: Gesellschafter) auf die Einlage (Beitrag zum Stammkapital) und die Durchgriffshaftung bei krassen Pflichtverletzungen. Darüber hinaus wird die über die GmbH-Gründung […]

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Eine GmbH ist eine etablierte Rechtsform, in der die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt wird. Darin ist die Haftung tatsächlich unbeschränkt; die Bezeichnung als „beschränkte Haftung“ passt also nicht ganz. Beschränkt ist lediglich die Haftung der Anteilsinhaber (hier: Gesellschafter) auf die Einlage (Beitrag zum Stammkapital) und die Durchgriffshaftung bei krassen Pflichtverletzungen.

Darüber hinaus wird die über die GmbH-Gründung beabsichtigte Beschränkung der persönlichen Haftung wieder weitgehend eingeschränkt, indem man Geschäftsführer wird oder sich auch nur so verhält (faktischer Geschäftsführer) oder gegenüber Banken oder wichtigen Lieferanten beispielsweise durch zusätzliche persönliche Bürgschaften.

Die UG (haftungsbeschränkt) wurde als Reaktion auf eine Mode eingeführt, nach der viele kleinere Unternehmen sich als englische Limited gründeten. Denn eine Limited konnte mit geringstem Kapitaleinsatz gegründet werden. Übersehen wurde dabei regelmäßig, dass man sich damit weitreichende Buchführungs- und weitere Pflichten einhandelte und die Pflichten in Deutschland nicht los wurde. Nun mussten also die Regularien von zwei Staaten und noch dazu auch in einer Fremdsprache erfüllt werden. Die Kostenersparnis aus der einfacheren Gründung war also großes Eigentor für viele Unternehmer.

Der Gesetzgeber hat aber mit der UG (haftungsbeschränkt) die „kleine GmbH“ geschaffen. Sie funktioniert tatsächlich wie eine GmbH, ist auch im GmbH-Gesetz als Modifikation der GmbH geregelt.

Eine GmbH ist gegründet mit 25.000 EUR Stammkapital. Zur Gründung einzuzahlen ist die Hälfte davon, also 12.500 EUR. Der Rest ist auf Anforderung (beispielsweise des Insolvenzverwalters) einzuzahlen.

Das eingezahlte Stammkapital darf man auch normal für die GmbH verwenden. Es ist keine Kaution, die sicher und geringverzinst angelegt werden muss; man darf das Geld lediglich nicht direkt oder indirekt wieder zurück an die Gesellschafter zahlen.

Vorteile der UG (haftungsbeschränkt) gibt es im Vergleich zur normalen GmbH neben dem geringeren, frei wählbaren Stammkapital nicht.

Eine UG lohnt sich also nur dann, wenn man die 12.500 EUR (noch) nicht aufbringen kann und auch keine hohen Investitionen am Anfange stehen (deutlich unter 12.500 EUR), beispielsweise für Maschinen, Lizenzen, Mieten oder Personal.

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Vorladung erhalten? https://dannecker-lauren.de/2024/04/18/vorladung-erhalten/ https://dannecker-lauren.de/2024/04/18/vorladung-erhalten/#respond Thu, 18 Apr 2024 19:58:34 +0000 https://dannecker-lauren.de/?p=177 Eine Vorladung im Briefkasten – das löst bei vielen Betroffenen Stress und Unsicherheit aus. Was darf ich sagen? Muss ich erscheinen? In diesem Beitrag erkläre ich, wie Sie ruhig bleiben, Ihre Rechte kennen – und wann anwaltliche Hilfe wirklich zählt. Die Polizei schreibt Ihnen, dass gegen Sie ein Strafermittlungsverfahren eröffnet wurde. Sie möchten doch bitte dann und dann zur Polizeiwache […]

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Eine Vorladung im Briefkasten – das löst bei vielen Betroffenen Stress und Unsicherheit aus. Was darf ich sagen? Muss ich erscheinen? In diesem Beitrag erkläre ich, wie Sie ruhig bleiben, Ihre Rechte kennen – und wann anwaltliche Hilfe wirklich zählt.

Die Polizei schreibt Ihnen, dass gegen Sie ein Strafermittlungsverfahren eröffnet wurde. Sie möchten doch bitte dann und dann zur Polizeiwache kommen und sich darüber unterhalten. Irgendwo im Text steht ein Paragraf, gegen den man möglicherweise verstoßen hat und ob man als Beschuldigter oder als Zeuge geladen wird. Manchmal stehen Ort und Zeit der vorgeworfenen Tat dabei.

Soll man hingehen oder nicht?

Der erste Impuls ist es, dass man sich sagt: „Ach, ich gehe da hin und kläre das schnell. Ich erzähle der Polizei, wie ich das sehe und dann werden die das einsehen und das Verfahren sofort wieder einstellen und mich in Ruhe lassen.“

Klar kann das auch mal so gehen. Der Polizei fehlt noch eine relativ unbedeutende Angabe, Sie kommen für die Behörde im Moment nicht als Beschuldigter in Frage oder es gibt zahlreiche weitere verwertbare Indizien.

Zwar ist die Polizei dein „Freund und Helfer“, sie unterliegt aber genauso Vorprägungen, Ermittlungsdruck und Wahrnehmungsfehlern wie andere Menschen auch. Aber es wird schon mal gegen einen ermittelt, man steht schon mal als Beschuldigter in der Akte und das soll doch auch nicht ganz vergebens sein.

Wer eine Vorladung erhalten hat, der ist aus Sicht der Ermittlungsbehörden relevant. Entweder bewegt er sich als Zeuge im Randbereich einer Straftat und könnte leicht zum Beschuldigten werden oder aber, man wird unmittelbar als Beschuldigter einer oder mehrerer Straftaten befragt.

Wichtig zu wissen ist:

Eine hastige Verteidigung ist sinnlos gegen Vorwürfe, die man im Detail überhaupt nicht kennt. Man kann nur zufällig den konkreten Vorwurf erraten, sowie die dazu vorhandenen Verdachtsmomente und die bisherigen und zu erwartenden Ermittlungsergebnisse. Man weiß nicht einmal, ob sich darunter Verdachtsmomente gemischt haben, die mit einem selbst nichts zu tun haben, sondern falsch zugeordnet worden.

Der einzelne Sachbearbeiter bei der Polizei entscheidet auch nicht selbst, was mit dem Verfahren letztlich passiert. Er ermittelt und leitet die Akte mit seinem Ermittlungsergebnis an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet dann anhand der Akte, ob das Verfahren eingestellt wird, ein Strafbefehl beantragt oder Anklage erhoben wird. In der Staatsanwaltschaft sitzen Volljuristen. Das sind Juristen, die genauso wie Richter und Rechtsanwälte zwei Juristische Staatsexamen absolviert haben und in dieser Arbeitsweise und diesem Verständnis unseres Rechtsstaats tätig sind.

Zuerst muss man also Akteneinsicht nehmen. Dazu ist auch Zeit genug. Damit man mit dieser Akteneinsicht etwas Sinnvolles anfangen kann, braucht man einen Rechtsanwalt, der die Arbeitsweise und Möglichkeiten der Strafermittlungsbehörden kennt und auch die Überprüfungsmöglichkeiten durch die Judikative (Gerichte).

Mit einem Strafverteidiger und Akteneinsicht macht man sich auch nicht verdächtig. Es handelt sich dabei um die Wahrnehmung der eigenen Rechte auf ein faires Verfahren. Gerade die späteren Entscheidungsorgane (Staatsanwaltschaft, Gericht) schätzen es außerdem, wenn der Inhalt der Akte vernünftig aufbereitet und schon mal juristisch eingeordnet ist.

Wenn also ein Schreiben kommt: Ab zum Anwalt Ihres Vertrauens. Der sagt den Termin bei der Polizei ab und nimmt erst mal Akteneinsicht über die Polizei bei der Staatsanwaltschaft. Nach Erhalt und Durchsicht wird der Inhalt der Akte und das weitere Vorgehen mit dem Mandanten erörtert und danach in aller Regel eine Einlassung oder Empfehlung an die Behörden formuliert.

Dabei ist nicht die eigene Unschuld nachzuweisen, sondern man verteidigt sich lediglich gegen einen konkreten Vorwurf. Es reicht also, wenn dieser Vorwurf einem nicht zur Last gelegt werden kann. Haben Sie nicht die Sorge, dass Sie für jeden Moment Ihres Lebens wissen sollten, wo Sie sich befunden haben und wie Sie das nachweisen können.

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