Eine Prüfungsanordnung zur Außenprüfung
Sie erhalten eine Prüfungsanordnung für eine Außenprüfung. Darin steht, dass gegen Sie ermittelt wird und jetzt eine Betriebsprüfung für bestimmte Steuerarten und Steuerjahre stattfindet. Die Prüfungsanordnung gemäß § 196 AO