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Inkasso – ab wann Anwalt?

Die Leistung ist erbracht, die Rechnung ist gestellt – plötzlich vertröstet der Kunde, verschleppt die Zahlung oder stellt sich gar tot. Freilich können Sie unmittelbar einen Rechtsanwalt beauftragen, um mit mehr Druck zu mahnen und dann die gerichtliche Geltendmachung voranzutreiben.
Allerdings sind die Rechtsanwaltskosten dann nicht immer von der Gegenseite zu erstatten. Rechtsanwaltskosten sind erst dann erstattungsfähig, wenn die Gegenseite mit ihrer Zahlung bereits in Verzug ist.
Wann dieser Verzug vorliegt, ist nicht leicht zu bestimmen. Das hängt sehr von den Details der individuellen Umstände ab.
Diese Unsicherheit über die Bewertung der individuellen Konstellation kann man erheblich reduzieren, indem man die Gegenseite:
einmal ausdrücklich und nachweisbar mahnt,
eine kurze Frist mit einem bestimmten Enddatum setzt und
ankündigt, dass spätestens nach Ablauf dieser Frist Verzug vorliegt und daher dann weitere Kosten der Rechtsverfolgung von der Gegenseite zu erstatten sind.
Wenn diese Frist ohne (hinreichende) Reaktion der Gegenseite abgelaufen ist, liegt Verzug vor. Man kann dann einen Rechtsanwalt beauftragen und die dadurch entstehenden Kosten der Gegenseite von der Gegenseite ersetzt verlangen.

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