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Außergerichtliche Schuldenbereinigung gemäß § 305 Insolvenzordnung (InsO)

Dank europäischer Regelungen ist die Restschuldbefreiung in der Privatinsolvenz nun nach drei Jahren möglich (statt bisher sechs Jahren). Vorher war eine Verkürzung der sechs Jahre nur möglich, wenn ein hoher prozentualer Anteil der Schuld getilgt werden konnte (de facto war diese Ausnahme irrelevant).

Vorgeschaltet ist der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung mithilfe einer Schuldnerberatung oder eines Rechtsanwalts.

Kontaktieren Sie mich gerne über rechtsanwalt@dannecker-lauren.de

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